Untersuchungshaft | Zwangsmassnahmen/Haft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 25. Juni 2021BEK 2021 76MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,3. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,betreffendUntersuchungshaft(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Zwangsmassnahmengericht vom 17. Mai 2021, ZME 2021 44);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft führt gegen den am 14. Mai 2021 festgenommenen Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Misswirtschaft. Er soll als einziger Verwaltungsrat von zwei Unternehmen mittels Angabe und gefälschten Unterlagen Covid-19-Kredite erhältlich und diese zumindest teilweise sachfremd und entgegen der Kreditvereinbarung verwendet sowie bei einem Unternehmen den Konkurs verschleppt zu haben. In Annahme von Flucht- und Kollusionsgefahr stellte die Staatsanwaltschaft am 15. Mai 2021 dem Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft (Vi-act. 1). Dazu hat der amtliche Verteidiger am 17. Mai 2021 namentlich zu den speziellen Haftgründen ausführlich Stellung genommen (Vi-act. 2). Der Einzelrichter am Zwangsmassnahmengericht ordnete am 17. Mai 2021 Untersuchungshaft bis vorläufig am 13. August 2021 an. Mit rechtzeitiger Beschwerde vom 4. Juni 2021 beantragt der Beschuldigte, diese Verfügung sei aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Staatsanwaltschaft verlangt die kostenfällige Abweisung der Beschwerde (KG-act. 5). Der Beschuldigte nimmt zur Beschwerdevernehmlassung der Staatsanwaltschaft nochmals Stellung (KG-act. 7).2.Nach
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,3. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,
betreffend
Untersuchungshaft